Clearing-Stelle
Leitung:
Prof. M. Fartasch
Zur Klärung divergenter Beurteilungen zwischen in das Hautarztverfahren involvierten Hautärzten und den Unfallversicherungsträgern (UVT) und auch Vermittlung bei Streitfällen im Hinblick auf z. B. Umfang der durchgeführten Diagnostik, therapeutischen Maßnahmen und die Liquidation wurde bereits im Jahr 1999 von der ABD das "Clearing-Verfahren" etabliert. Hier besteht für die UVT die Möglichkeit, bei Fragestellungen im Hautarztverfahrenkonkrete Fallkonstellationen in anonymisierter Form über die das Verfahren koordinierende Leitung der Clearing-Stelle an zwei Gutachter aus dem Kreis der Mitglieder des ABD-Vorstandes weiterzuleiten, die unabhängig voneinander eine Stellungnahme abgeben.
Hautärzte können ggü. dem UVT entweder die Einschaltung der Clearing-Stelle bei Unstimmigkeiten anregen, oder aber sich alternativ bei entsprechenden Fragestellungen direkt an den Vorsitzenden der AG "Qualitätssicherung im BK-Verfahren" der ABD wenden. Letztgenannte Anfragen werden von Seiten der ABD mit den Vertretern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der staatlichen Gewerbeärzte (VDSG), des BVDD und verschiedener Einzel-UVT erörtert; der anfragende Hautarzt erhält hierüber eine schriftliche Rückmeldung mit Empfehlungen bzgl. des weiteren Vorgehens.
Die Nutzung der Clearing-Stelle seitens der UVT wurde aktuell insofern weiter optimiert, als dass seit Mai 2014 alle in diesem Zusammenhang seitens der UVT aufkommenden Fragestellungen zunächst zentral seitens der DGUV gesammelt werden und hier entschieden wird, ob die jeweilige Fragestellung des einzelnen UVT bereits innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung geklärt werden kann oder aber ob der jeweilige Einzelfall an die Clearingstelle der ABD weitergeleitet wird.
Kontakte zu den Clearingstellen
Zum 1. Januar 2018 wurde eine bei der KBV angesiedelte Clearingstelle implementiert, sodass seit diesem Datum zusammen mit der seit 1999 eingerichteten gemeinsamen Clearingstelle der ABD und der DGUV zwei Clearingstellen für berufsdermatologische Fragestellungen existieren.
Beide Clearingstellen vermitteln in Streitfällen, zum Beispiel bei Fragen zum Umfang der durchgeführten Diagnostik, zu therapeutischen
Maßnahmen und zur Liquidation. Ausgenommen sind Fragen zur Begutachtung bzw. zu Gutachten. Beide Clearingstellen arbeiten eng zusammen und stimmen Empfehlungen untereinander ab.
Eine Anfrage an die Clearingstelle sollte den Sachverhalt, vor allem die konkrete Streitfrage zwischen Arzt/Ärztin und UVTräger, kurz beschreiben. Wenn möglich sollte der bisherige Schriftwechsel beigefügt werden. Unerlässlich ist es, die Dokumente im Hinblick auf Patientendaten zu anonymisieren.
Demgegenüber kann die Angabe des UV-Trägers und des dortigen Aktenzeichens die Klärung beschleunigen.
Anfragen sind zu richten:
–– ABD/DGUV Clearingstelle (Anfragen von ärztlicher Seite):
Prof. Dr. med.Manigé Fartasch
–– ABD/DGUV Clearingstelle (Anfragen seitens der Unfallversicherung):
Steffen Krohn
–– KBV-Clearingstelle:
KBV Clearingstelle